- Nichtverfolgerland
- Nịcht|ver|fol|ger|land, das <Pl. ...länder>: Staat, in dem keine politische, religiöse od. rassische ↑Verfolgung (1 b) stattfindet: ... dürfte es eigentlich nicht schwierig sein, beispielsweise Bewerber (= Asylbewerber) aus Nichtverfolgerländern „innerhalb kürzester Frist abzuweisen“ (Spiegel 41, 1992, 29); Sollte es also ein Flüchtling schaffen, in ein Land an der Peripherie der EG zu gelangen, kann er postwendend wieder über die Grenze in ein angebliches N. außerhalb der EG-Grenzen abgeschoben werden (taz 8. 12. 92, 2).
Universal-Lexikon. 2012.