Nichtverfolgerland

Nichtverfolgerland
Nịcht|ver|fol|ger|land, das <Pl. ...länder>: Staat, in dem keine politische, religiöse od. rassische ↑Verfolgung (1 b) stattfindet: ... dürfte es eigentlich nicht schwierig sein, beispielsweise Bewerber (= Asylbewerber) aus Nichtverfolgerländern „innerhalb kürzester Frist abzuweisen“ (Spiegel 41, 1992, 29); Sollte es also ein Flüchtling schaffen, in ein Land an der Peripherie der EG zu gelangen, kann er postwendend wieder über die Grenze in ein angebliches N. außerhalb der EG-Grenzen abgeschoben werden (taz 8. 12. 92, 2).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Nichtverfolgerland — Nicht|ver|fol|ger|land Plural ...länder (Land, Staat, in dem keine [politische] Verfolgung stattfindet) …   Die deutsche Rechtschreibung

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